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Betreibertipps für Kommunen und Gemeinden – CH

optimale Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für die Bürger

Gemeinden und Kommunen haben oft kein leichtes Leben. Einerseits möchten Sie die Wünsche der Bürger erfüllen, andererseits muss mit dem Geld der Bürger sorgsam und zum Wohle aller gehandelt werden.

Immobilien, Einrichtungen und Liegenschaften schlagen schon bei der Errichtung eine tiefe Kerbe ins Gemeindebudget und die Summe der daraus entstehenden laufenden Kosten belasten die Kommunen immer stärker.

Besonders Schulen, Kindergärten und Sporthallen weisen besonders hohe Nutzungskosten im Vergleich zu den Baukosten auf. Die Baufolgekosten überschreiten bereits nach 3-6 Jahren die Errichtungskosten[1] und durch die langen Nutzungszeiten von meist über 40 Jahren ergeben sich bis zum Abriss enorme Lebenszykluskosten.

Daher ist es umso wichtiger, die bestehenden Gebäude, Anlagen und Geräte durch verlässliche Wartung und Pflege so lange wie möglich sicher und kostengünstig nutzbar zu halten.

Welche Anlagen sind besonders wichtig in der Wartung?

Gemeinden und Kommunen stellen ja Infrastrukturen häufig Personen zur Verfügung die ein besonderes Schutz- oder Fürsorgebedürfnis haben (z.B. Kinder, Senioren, Behinderte).  Daher ist die sichere Funktion der Anlagen und Geräte für diese Nutzergruppen besonders wichtig.

Spielgeräte/Spielplätze – sind ein Magnet für die Kinder und die Auswahl an Geräten nimmt laufend zu. Doch gerade Spielgeräte bergen ein hohes Risiko, da Kinder bei der Risikoabschätzung einfach noch die Erfahrung fehlt. Das muss dann über eine risikoreduzierende Konstruktion samt Abnahmeprüfung nach der Montage, einer jährlich wiederkehrenden Hauptinspektion (gem. SN EN 1176 + 1177) und laufenden Inspektionen (Sichtkontrolle – täglich bis wöchentlich, Funktionskontrolle – monatlich bis vierteljährlich) ausgeglichen werden. Diese Normen sind zwar nicht gesetzlich verbindlich, werden jedoch bei Schäden und Unfällen von Richtern und Sachverständigen zur Klärung von Haftungsfragen verwendet und deshalb von uns empfohlen.

Schwesternnotrufanlagen – finden besonders in Krankenhäusern, Seniorenheimen, öffentlichen Behinderten-WCs Anwendung. Sie dient der Alarmierung bei Notfällen an das Pflegepersonal. So wie jede Alarmeinrichtung für Personenschutz ist auch diese laufend durch eine funktionale Inspektion und einer jährlichen Prüfung und Wartung in ordnungsgemäßer Funktion zu halten. Die Mindestanforderungen an die Planung, Errichtung und den Betrieb werden in der DIN VDE 0834-1 konkret beschrieben.

Treppenlifte – sind eine wichtige Anlage zur Herstellung einer Barrierefreiheit in Gebäuden. Sie sind für gerade und gewendelte Treppen erhältlich und sollten mind. 1x jährlich einer Wartung und Prüfung durch einen Fachmann unterzogen werden (siehe OG, SNEL). Weiters sollten Sie je nach Häufigkeit der Benützung mind. alle 3 Monate den ordnungsgemäßen Zustand und die ordnungsgemäße Funktion inspizieren.

Oberflächenentwässerung – ist ein wichtiges Thema geworden – besonders auf Grund der immer weiter voranschreitenden Flächenversiegelung. In vielen Fällen ist die Kommune für die Reinigung und Freihaltung von Rinnen, Abläufen und Kanälen zuständig. Gras, Bäume und Müll müssen entfernt werden um Überschwemmungen wirkungsvoll zu verhindern.

Schwimmbäder – besonders Freibäder werden meist von Kommunen betrieben. Dazu ist es wichtig geschultes Personal (Diplom „Badangestellter mit igba-Fähigkeitsnachweis“) anzustellen, welches sich um einen sicheren, reibungslosen und hygienischen Betrieb kümmert.

Zu den wichtigsten Aufgaben zählen u.a. die Organisation, Kontrolle und Dokumentation des Betriebes, die regelmäßig Kontrolle der Wasserqualität (Verkeimung) und des Chlorgehalts sowie die sichere Funktion aller Anlagen (der Haarfangsicherheit (gem. DIN EN 13451).

Um dieser Verantwortung zumindest bei der Wartung/Prüfung gerecht zu werden und in Zukunft keine Termine mehr zu versäumen, laden Sie am besten gleich unsere MyBuilding24-App (für Android, für Apple) herunter.
Dort können Sie all Ihre prüf- und wartungspflichtigen Geräte und Anlagen erfassen und zugehörige Termine verwalten.
Mit einer jederzeit verfügbaren lückenlosen Auflistung der Wartungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Glossar

Arbeitsschutzgesetz – ArG – SR 822.11:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1966/57_57_57/de

Gesundheitsschutzverordnung – ArGV 3:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/2553_2553_2553/de

Unfallverhütungs-Verordnung – VUV – SR 832.30:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1983/1968_1968_1968/de

Luftreinhalte-Verordnung – LRV:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1986/208_208_208/de

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung – ChemRRV:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2005/478/de#lvl_d3294e432

Gewässerschutzgesetz – GSchG:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1992/1860_1860_1860/de

Gewässerschutzverordnung – GSchV:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2863_2863_2863/de

VDI 6022 – Richtlinie für Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen:
https://www.vdi.de/fileadmin/pages/vdi_de/redakteure/richtlinien/inhaltsverzeichnisse/2751070.pdf

VKF Richtlinien – Verinigung Kantonaler Feuerversicherungen:
https://www.bsvonline.ch/de/vorschriften/

Obligationenrecht:
https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/22


[1] Hellerforth: Handbuch Facility Management für Immobilienunternehmen, 2006, S. 36

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