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Blitzschutz

Jeder dritte Blitzschlag verursacht in Österreich Schaden: vom defekten Elektrogerät bis hin zu verheerenden Hausbränden! (Schätzung von VVO, Österreichischer Versicherungsverband).
Laut Brandschaden-Statistik ist der Blitzschlag für circa 15 % aller Brandschadensfälle verantwortlich.

Allein in Oberösterreich und in der Steiermark kam es 2019 zu insgesamt 500 gemeldeten Blitzeinschlägen, mit einer geschätzten Schadenssumme von 6.000.000 Euro.


Wie vor Blitzschlag schützen?

Funktionierender Blitz- und Überspannungsschutz kann Anlagen, Bauwerke, den Maschinenpark und Computernetzwerke vor derlei Schäden weitestgehend bewahren, Voraussetzung ist natürlich fachgerechte und regelmäßige Wartung!

Was sagt der Gesetzgeber?

Für Betriebe

im landwirtschaftlichen Bereich, bei Industrieanlagen usw. ist die Errichtung einer Blitzschutzanlage Vorschrift. Im Zuge der Errichtung hat eine entsprechende Erstabnahmeprüfung zu erfolgen und darüber hinaus ist eine fachgerechte und regelmäßige Überprüfung verpflichtend.

Für Private

In privat genutzten Gebäuden gibt es keine Bestimmung zur Errichtung einer Blitzschutzanlage. Wir raten dennoch ausdrücklich zur Errichtung einer solchen, um das Gebäude sowie technische Einrichtungen ausreichend vor Blitzeinschlägen zu schützen.

Warum sollten Blitzschutzanlagen gewartet werden?

Äußere Einflüsse wie Korrosion, mechanische Beschädigungen usw., können die Wirksamkeit von Blitzschutzanlagen weitgehend beeinflussen, sodass deren Nutzen nur noch bedingt besteht.

Aus den Augen, aus dem Sinn

Ob privat oder im Betrieb: Blitzschutzanlagen liegen in der Regel außerhalb täglicher Reichweite von Hausbesitzern. Demnach wird die Wartung leider oft vergessen und/oder nicht priorisiert. MyBuilding24 erinnert regelmäßig und zeitgerecht an anstehende Wartungstermine!

Wie funktioniert die Wartung/Überprüfung einer Blitzschutzanlage?

Die Überprüfung muss jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen des Errichtungszeitpunkt durchgeführt werden. Eine Überprüfung ist von einer ausgebildeten Blitzschutzfachkraft, welche mit den letzten Stand der Technik vertraut ist, durchzuführen.

In der ÖVE-Richtlinie R1000-2 ist die Anforderung an die Planung und Dokumentation der Blitzschutzsysteme unter Punkt 7 geregelt. Unter Punkt 8 die Prüfung der Blitzschutzsysteme.
Eine entsprechende und saubere Dokumentation ist ein Teil des Anlagenbuches und Grundvoraussetzung für wiederkehrende Prüfungen.
Die Prüfintervalle sind gemäß ÖVE E 49 einzuhalten:

Wo muss gewartet werden?Wie oft?
Blitzschutzanlage in explosions- und feuergefährlichen Bereichen, in den Explosionsstoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden1 mal pro Jahr
Blitzschutzanlagen von Bauten für größeren Menschenansammlungen (z.B. Theater, Kirchen, Flughäfen, Sportanstalten, Hochhäuser, Schulen, Seilbahnanlagen). Blitzschutzanlagen in Industrie und Gewerbe, Blitzschutzanlagen von Kulturgütern und Bauwerken mit elektronischer Ausstattung (Schlösser, Burger, Museen, Archive, Bibliotheken, Richtfunkgebäude, usw.)Mindestens alle 3 Jahre
Blitzschutzanlagen an freistehenden Schornsteinen, Aussichtstürmen, von landwirtschaftlichen Gebäuden, Wohngebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten (z.B. Reihenhäuser)Mindestens alle 5 Jahre
Blitzschutzanlagen mit Wohngebäuden bis zu drei Wohneinheiten.Mindestens alle 10 Jahre

Worauf muss bei fachgerechten Wartung geachtet werden?

  • Kontrolle aller Unterlagen und Dokumentationen, einschließlich der Übereinstimmung mit Normen
  • Allgemeiner Zustand von Fang- und Ableitungseinrichtungen, aller Verbindungsbauteile (keine losen Verbindungen).
  • Prüfung Durchgangswiderstände
  • Prüfung der Erdungsanlagen und der Erdungswiderstände inkl. Übergänge und Verbindungen.
  • Prüfung des inneren Blitzschutzes inkl. Überspannungsableiter und Sicherungen.
  • Prüfung Sicherheit der Befestigungen der Leitungen des LPS (Lightning Protection System) und deren Bauteile.
  • Prüfung Dokumentation aller Änderungen oder Erweiterungen des LPS sowie Änderungen an der baulichen Anlage
  • Prüfung, ob Blitzschutzsystem den im Prüfprotokoll fest geschriebenen Normen entspricht oder ob es Normabweichungen gibt.
  • Prüfung Anschluss/Einbindung aller Dachaufbauten, Kamine, Gaupen, Verblechungen, Entlüftungen, Dachflächenfenster, Antennen, Schneerechen
  • Prüfung Schwächung durch Korrosion, besonders an Übergangsstellen zur Erde
  • Prüfung Erdungsanschlüsse
  • Prüfung normgerechter Verlegung von Fang- und Ableitungen
  • Prüfung durch Messungen: Durchgangsmessungen aller Verbindungen und Anschlüsse von Fang- und Ableitungseinrichtungen unter Arbeitswiderstand der Erdungsanlage.
  • Prüfung, ob normgerechtes Material verbaut wurde
  • Sichtprüfung des Abschlusses an der Hauptpotenzial-Ausgleichsschiene.
  • Erstellen von Bestandsunterlagen (Plan und Protokoll) samt gegebenenfalls notwendigen Reparaturangeboten.

Innerer Blitzschutz:

  • SPT (Überspannungsschutz) – richtiger Typ, normgerechter Einbau.
  • Alle Verbindungen zum Potenzialabgleich kontrollieren, Querschnitt bzw. Durchgangsmessung.
  • Prüfung der berechneten Trennungsabstände.

Wie komme ich sicher durch das nächste Gewitter?

Um auf Dauer eine funktionierende Blitzschutzanlage gewährleisten zu können, ist eine regelmäßige Überprüfung sowie eine dazugehörige Dokumentation unerlässlich. Für die Dokumentation und für die Erinnerung der regelmäßigen Wartungen, hilft die App MyBuilding24 den Überblick zu bewahren!

Glossar

Auszug der gültigen Normen:

  • ÖVE-E49/1988 für Anlagen errichtet bis 13.06.2002 (Übergangsfrist bis Juli 2007)
  • ÖVE/Ö-NORM E 8049-1 mit der Blitzschutzklasse 1-3, ab 13.06.2002 bis 2010 (Übergangsfrist bis Juli 2015)
  • ÖVE/Ö-NORM EN 62305-3 mit der Blitzschutzklasse 1 bis 3 für Anlagen ab 12.07.2010
  • ETG 1992, BGBl.106/1993
  • ETV 1996 BGBl. 105/1996
  • ETV 2002, BGBl. 222/2002
  • ETV 2010 vom 12.07.2010
  • ÖVE E 49/1988
  • ÖVE ÖNORM 8049-1
  • ÖVE ÖNORM EN 62305-3
  • ÖVE ÖNROM E8014
  • ÖVE ÖNORM EN50164
  • ÖVE ÖNORM E8050
  • ÖVE ÖNORM E50522

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