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Öltanküberprüfung

Nicht nur die Ölheizung als solche, sondern auch der Öltank unterliegt besonderer Sorgfaltspflicht. Ohne regelmäßige Tankreinigung kann es zu Ablagerungen kommen, die das Leitungssystem und die Heizungsanlage verunreinigen. Somit kann es zu verschlechteter Heizungsleistung kommen. Hierdurch steigt der Ölbedarf und somit auch die Kosten! Weiters ist darauf zu achten, dass sich kein Kondensat-Wasser an den Innenwänden des Tanks bildet, welches Korrosionsschäden verursachen kann.

Deshalb empfehlen wir, im Frühjahr nach dem Heizen eine Tanküberprüfung und ggf. Tankreinigung durchführen zu lassen

Gesetzliche Vorschreibungen:

Tankanlagen, mit Lagermengen > 1000 Liter (mehrere Tanks sind aufzuaddieren) müssen alle 5 Jahre hinsichtlich Wirksamkeit des Gewässerschutzes überprüft werden, da diese wassergefährliche Stoffe wie Heizöl und Kraftstoffe beinhalten.

Überprüfung der Tankanlage:

Im Zuge der Überprüfung der Tankanlage sollen insbesondere die Dichtheit der Behälter und Leitungen der sekundären Sicherheitseinrichtungen (Öldichtewanne, Ölanstrich) kontrolliert werden. Die Befunde sind der Behörde zu übermitteln.

Zur Überprüfung der Tankanlage sind nur konzessionierte Unternehmen befugt. Nach erfolgreicher Prüfung attestieren diese die Mängelfreiheit der Anlage.

Folgende Firmen dürfen dies durchführen:

  • Ziviltechniker mit dem Fachgebiet Maschinenbau und Verfahrenstechnik
  • Ingenieurbüro für Gebäudetechnik und Maschinenbau
  • Gewerbeberechtigungsinhaber betreffend Heizungs- und Lüftungstechnik
  • Tankreiniger
  • Tankhersteller- und Händler
  • Gewerbeberechtigungsinhaber Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau

Sollten Befunde nicht fristgerecht vorgelegt werden, können Geldstrafen bis zu EUR 3.630 von Seiten der Behörde verhängt werden.

Eine Überprüfung ist nach Wasserrechtsgesetz alle 5 Jahre erforderlich.

Um in Zukunft keine Termine mehr zu versäumen, laden Sie am besten die MyBuilding24-App herunter. Dort können Sie all Ihre wartungspflichtigen Geräte erfassen und zugehörige Termine verwalten. Mit einer jederzeit verfügbaren lückenlosen Auflistung der Wartungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Glossar

Gesetze

  • Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959, §31 a 834
  • Wiener Ölfeuerungsgesetz 2006 – WölfG 2006

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