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Brandschutztüren-Wartung

Welche Funktion erfüllt eine Brandschutztür?

Brandschutztüren sind sowohl im Eigenheim als auch im Betrieb ein wesentlicher Sicherheitsfaktor. Wie der Name beschreibt, dient die Brandschutztüre dazu, Brandabschnitte zu isolieren und im Ernstfall ein unkontrolliertes Ausbreiten des Brandes zu verhindern. Somit ist die Brandschutztür in modernen Bauvorhaben unverzichtbar.

Wie funktioniert eine Brandschutztür?

Brandschutztüren sind selbstschließend ausgeführt: Sie schließen zuverlässig und vollständig, um einen ordnungsgemäßen Brandabschluss (Raumabschluss) zu gewährleisten.

Wer ist für eine Brandschutztür verantwortlich?

Für einwandfreien Zustand und Funktion von Brandschutztüren zeichnet sich der Eigentümer einer Immobilie im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht bzw. Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Infolgedessen muss eben jener Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten beauftragen.

Brandschutztüren sind ein relevantes Bauteil für den Brandschutz, um so mehr empfiehlt es sich für Wartungsarbeiten ausschließlich Fachbetriebe zu Rate zu ziehen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass vierteljährlich eine Prüfung auf Funktionstüchtigkeit (Sicht- Funktionskontrolle) durchzuführen ist.

Folgende Prüfintervalle sind gegeben:

Bei einer Prüfung sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Ob ein einwandfreies Schließen des Türflügels gegeben ist
  • Ob die Türe mit nicht zulässigen Hilfsmitteln (Keile) offengehalten wird.
  • Ist ein Elektromagnet vorhanden, ist zu prüfen, ob der Schließvorgang ausgelöst wird
  • Prüfen des Türschließers. Es muss ein selbstständiges Schließen der Türe aus jedem möglichen Öffnungswinkel möglich sein
  • Gibt es offensichtliche Beschädigungen an der Türe?
  • Alle aufgeschraubten Teile müssen fest sitzen (Schlösser, Bänder, Türschilder,
    Türdrücker usw.)
  • Prüfen auf Leichtgängigkeit von beweglichen Teilen (Drücker, Falle, Riegel, Bänder, Türschlösser, E-Öffner usw.)
  • Die Schlossfalle muss in das Schließblech eingreifen
  • Eventuell vorhandene Kabelübergänge (Rauchmelder, E-Schloss usw.) vom Türblatt auf die Zarge darf nicht beschädigt sein
  • Bei Türen mit Panikfunktion ist die Panikfunktion zu prüfen
  • Bei einem zweiflügeligen Türenblatt muss die Schließreihenfolge bei geöffneten Türflügeln überprüft werden
  • Das Türspaltmaß ist zu kontrollieren und bei Bedarf entsprechend nachzustellen
  • Die Brandquellstreifen in Tür- und Zargenfalz müssen zur Gänze vorhanden und
    befestigt sein
  • Bei Türen mit Verglasungen müssen Glashalteleisten fest mit dem Türkörper
    verbunden sein
  • Die Zarge muss mit der angrenzenden Wand fest verankert sein

Die MyBuilding24-App unterstützt Sie bei der Erinnerung bzw. Durchführung der erforderlichen Prüfintervalle, damit keine Prüfung mehr vergessen wird. Des Weiteren können in der MyBuilding24-App sämtliche Wartungen dokumentiert werden, damit diese im Schadensfall abgerufen werden können

Glossar – Gesetze:

  • TRVB O120 (Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz)
  • ÖNORM B 1205
  • ÖNORM B 3850
  • ÖNORM EN 14637
  • TRVB B 14

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