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Brandmeldeanlage-Wartung

Moderne Bauvorhaben beinhalten eine Vielzahl an Meldesystemen. Die Brandmelde-Anlage fungiert dabei als unersätzliche Schnittstelle zu anderen technischen Anlagen. Sie ist das Nervensystem des Brandschutzes!

Welche Funktionen erfüllen Brandmelde-Anlagen?

Im Ernstfall stellt die Brandmelde-Anlage eine direkte Kontaktstelle zur Feuerwehr dar. Die Instandhaltung und Wartung ebenjener ist somit höchst wichtig. Sei es in Fragen des Versicherungsschutzes oder, vor allem, der Sicherheit von Mitarbeitern.

Frühzeitige Branderkennung kann Leben retten, zudem größere Sachschäden eindämmen. Jedoch ist eine Brandmelde-Anlage nur so gut wie deren Wartung!

Durch wen dürfen Brandmelde-Anlagen gewartet warden?

Die Wartung von Brandmelde-Anlagen sollte demnach ausschließlich durch Personen erfolgen, welche mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind. Sollten externe Firmen mit diesen Wartungen beauftragt werden, sollten diese nach der ÖNROM F 3070 zertifiziert sein.

Folgende Punkte sind für die Funktionstüchtigkeit einer Brandmeldeanlage vorgeschrieben:

Wer ist für die Wartung einer Brandmelde-Anlage verantwortlich?

Inspektionen welche dem Instandhalter (Objekteigentümer) obliegen:

Alle drei Monate: visuelle Kontrolle bezüglich Verschmutzung, Beschädigung und Beschriftung durch unterwiesenes, betriebsinternes Personal.

Einmal jährlich: Prüfung der automatischen Brandmelder durch Fachpersonal hinsichtlich Beaufschlagung der jeweiligen Brandgröße.


Handfeuermelder_
Monatlich: Visuelle Überprüfung von Fachpersonal auf Beschädigungen
Einmal jährlich: Funktionsprüfung via Auslösung

Wartungen von Brandmeldeanlagen:

Die Vorgaben der ÖNORM F 3070 sind hierbei zu beachten. Je nach Brandmelde-Anlage gelten Fristen von 12 bis 60 Monaten. Sollten die im Zuge der Wartung ermittelten Ist-Daten nicht den Soll-Daten entsprechen, sind ggf. Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen.

Wann müssen Revisionen für Brandmelde-Anlagen durchgeführt werden?

Revisionen sind alle 2 Jahre durchzuführen: durch staatlich akkreditierte Prüf- und Inspektionsstellen. Dabei werden oftmals nachfolgende Umbauten sowie eventuelle Nutzungsänderungen berücksichtigt und der Zustand der Brandmeldeanlage stichartig überprüft. Der ausgestellte Inspektionsbericht dient dem Anlagenbetreiber sowie den Behörden als Nachweis über den Zustand der Brandmeldeanlage.

Was muss bei Revisionen für Brandmelde-Anlagen durchgeführt werden?

Aspekte der Revision

  • Brandmeldezentrale: Zugänglichkeit, Kennzeichnung, die Prüfung der Netzstörung, Batteriestörung, evtl. Drahtbrüche, Alarmgebung, Akustische Signale, das Anzeigenelement
  • Stromversorgung: Es ist zu überprüfen, ob ausreichende Überbrückungszeit gegeben und wann ein nächster Akkutausch erforderlich ist
  • Führungsmittel (Bedienungsgruppenverzeichnis, Brandfallsteuerverzeichnis, Meldegruppenpläne, Brandschutzpläne)
  • Allfällige Änderung des Schutzumfanges der Um- oder Zubauten, Widmungsänderungen
  • Kontrollbuch, Eintragung Brandschutzbeauftragter, Alarmorganisation, Brandschutzbeauftragte (BSB), Kontrollbuchführung, fortlaufende Alarmzählerstände
  • Kontrolle des Instandhaltungsprotokolls
  • Überprüfung der Anzahl an ausgelösten Meldern bei der Instandhaltung
  • Überprüfung allfälliger Widersprüche zwischen der Eintragung im Instandhaltungsprotokoll und den Gegebenheiten vor Ort
  • Bei Anschluss der Brandmeldezentrale an alarmnehmende Stellen ist zu überprüfen, ob Anschlussbedingungen weiterhin erfüllt sind.
  • Funktionsprüfung durch Auslösen eines Melders mit vollständigen Alarmverlauf
  • Erstellen eines Inspektionsberichtes, welcher sämtliche Überprüfungspunkte beinhalten muss

Es ist vorgeschrieben, dass die erste Inbetriebnahme sowie sämtliche durchgeführten Wartungs-, Instandhaltungs- und Revisionsarbeiten in einem entsprechenden Kontrollbuch dokumentiert werden.

Wie eine Brandmelde-Anlage am besten warten?

Brandschutzanlagen können Leben retten — vorausgesetzt sie funktionieren! Unerlässlich ist somit regelmäßige, fachgerechte Wartung. MyBuilding24 hilft beim integeren Betrieb: keine Wartungstermine versäumen, sämtliche Überprüfungen, Revisionen und Wartungsarbeiten dokumentieren, um im Schadensfall entsprechende Nachweise vorlegen zu können.

Glossar – Gesetze – Normen:

  • TRVB O120 (Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz)
  • ÖNORM B 1205
  • ÖNORM B 3850
  • ÖNORM EN 14637
  • TRVB B 148
  • TRVB 123 S (Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz)
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Gewerbeordnung (bei Betrieben welche der Gewerbeordnung unterliegen)
  • ÖNORM F 3070

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