Anlagen im Gebäude | Österreich

Elektrische Tür- und Toranlage.

Eine heute nicht mehr wegzudenkende Alltagserleichterung: elektrische Tür- und Toranlagen.

Für die Betreiber dieser Anlagen bestehen aber Verpflichtungen. So ist in der ASR 1.7 eine “jährliche Überprüfung von kraftbetätigten Türen und Toren” vorgeschlagen, jedoch spätestens in einem Abstand von 15 Monaten vorgeschrieben. Selbiges gilt für gleichschließende und elektrische Tore.

Welche automatisierten Türen müssen gewartet werden?

  • Automatische Schiebetüren
  • Drehflügelantriebe
  • Falttüren
  • Karusselltüren
  • Rollgitter, Rolltore, Schnelllauftore

Was ist beim Betrieb von Tor- und Türsystemen zu beachten?

Tor- und Türsysteme sind stets an aktuelle Sicherheitsbestimmungen anzupassen – auch nach positiver Erstabnahme ab Inbetriebnahme. Insbesondere betrifft das  Systeme, die vor Inkrafttreten der neuen ÖNORM EN 16005 vor dem Jahr 2012 in Betrieb genommen wurden. Die ÖNORM räumt hier Sicherheit für besonders Schutzbedürftige (Kinder und beeinträchtigte Personen) Priorität ein. Zudem kann es auch bei Nutzungsänderungen von Betriebsflächen vorkommen, dass Tür- und Torsysteme nicht mehr aktuellen Anforderungen entsprechen: z.B. Aufstellen von Verkaufstischen, Einbau einer Diebstahlwarnanlage, Montage von diversen Bediensäulen usw.

Welche Pflichten haben Betreiber von elektrischen Tor- und Türsystemen?

Der Betreiber ist verpflichtet regelmäßig sicherzustellen, dass Beschäftigte keiner Gefährdung ausgesetzt sind. Dabei müssen die Anlagen nach Arbeitsstättenverordnung dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

In der sogenannten Verkehrssicherheitspflicht ist festgehalten, dass jene, die Gebäude bzw. Grundstücke Dritten zugänglich machen, dafür Sorge zu tragen haben, dass eben jene Dritte keine Schäden durch vorhersehbare Gefahren erleiden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist somit, dass Überprüfungen durchzuführen und in einem abschließenden Prüfbefund festzuhalten sind.

Nur so kann die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht sichergestellt werden. Wiederkehrende Prüfungen bieten zudem Rechtssicherheit bei Personenschäden und verringern die Ausfallquote von Tür- und Toranlagen.

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Glossar

Gesetze

  • Richtlinie ASR 1.7
    Arbeitsmittelverordnung AMVO § 8 (wiederkehrende Prüfung)
  • Arbeitsmittelverordnung AMVO § 16 (systematische Wartung durch fachkundige Personen
  • ÖNORM EN 16005 Kap. 4.2.1 (Wartung nach Herstellerspezifikationen)
  • ÖNORM EN 12978
  • ELTVTR Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen- und Rettungswegen bei Drehflügeltüren

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