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Akku-Ladestationen

Vorsicht – sonst knallt´s!

Akkubetriebene Geräte und Anlagen finden sich an vielen Stellen im Gebäude (z.B. für Notbeleuchtungsanlagen, USV Anlagen, E-Ameisen, Hubstapler, Reinigungsmaschinen, etc.). Heute werden meist Blei-Säure Akkus verwendet, aber auch Nickel-Cadmium (NiCd) und Nickeloxyd-Metallhydrid (NiMH) und Lithium Ionen Akkus sind in Verwendung. Die Akkus werden meist an Einzelladestellen, Ladestationen oder Laderäumen geladen.

Das Aufladen von Akkumulatoren passiert häufig still und leise in Hintergrund, doch birgt dieser Vorgang auch einige Gefahren wie z.B. Verätzungsgefahr durch das Elektrolyt, Explosionsgefahr durch die Bildung von explosionsfähigen Gasen oder elektrische Gefahren (z.B. durch Kurzschlüsse).

Bei falscher Handhabung oder falschen Rahmenbedingungen kann es gefährlich, laut und sehr teuer werden. Wie sie diese Risiken minimieren können zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.    

Welche Gefahren sind mit Akkus verbunden?

Explosionsgefahr:
Je nach Bauart (geschlossen, verschlossen, gasdicht) und der Höhe des Ladestroms kann beim Ladevorgang mehr oder weniger explosionsfähiges Wasserstoff-Gas (=Knallgas – entsteht durch die Elektrolyse beim Aufladevorgang) entweichen. Trifft dieses Gas auf eine Zündquelle (z.B. ein Funke genügt) verbrennt dieses explosionsartig (daher auch der Name „Knallgas“).

Verätzungsgefahr:
Das Elektrolyt (umgangssprachlich auch „Batteriesäure“ genannt) ist sehr sauer (z.B. Schwefelsäure) bzw. basisch (z.B. Kalilauge) und kann bei Berührung zu schweren Verletzungen führen (je „voller“ der Akku geladen ist, desto ätzender ist die Säure/Lauge !!).

Stromschlaggefahr:
Zwischen den Polen der Akkumulatoren besteht Gleichspannung (DC) – diese ist um einiges gefährlicher als Wechselspannung und kann bereits ab 60V zu schweren Verletzungen führen und machen erweiterte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.

Wie kann man die Gefahren reduzieren?

Allgemeine Maßnahmen:

  • Ladestellen deutlich Kennzeichnen (Bodenmarkierung, Hinweisschilder, Piktogramme, etc.) – siehe unten
  • Eine gut lesbare Betriebsanweisung im Nahbereich der Gefahrenzone anbringen (= kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und –verhaltensweisen für Inbetriebnahme, Nutzung und Wartung)
  • Technische Betriebsräume immer versperren – Zutritt nur für unterwiesenes und geschultes Personal erlauben

Explosionsgefahr:
Das A & O ist dabei die Belüftung, da die Knallgasreaktion ab ca. 4 Vol.% Konzentration in der Luft möglich ist. Daher ist die Gefahrenermittlung und –beurteilung (Arbeitsplatzevaluierung) vor der Inbetriebnahme der Ladestation gesetzlich vorgeschrieben. Die in diesem EX-Schutzdokument (gem. VEXAT – Verordnung explosionsfähiger Atmosphären) festgelegten Maßnahmen sind zwingend einzuhalten.

Diese Maßnahmen bringen in der Regel den meisten Sicherheitsgewinn:

  • Immer für ausreichende natürliche oder mechanische Be- und Entlüftung sorgen – Abluft muss direkt ins Freie und ohne Einleitung in andere Lüftungskanäle erfolgen
  • Ausreichenden Abstand zu brennbaren oder explosiven Stoffen (Auflagen des Herstellers, Gesetzgebers und der Versicherung beachten!!)
  • Ladegeräte dürfen nur nicht-brennbare Materialien berühren (z.B. Beton, Metall, etc.)
  • offenen Flammen, Funken, glühende Körper oder andere Zündquellen vom Nahbereich (unter 50cm Abstand) zu Gasaustrittsöffnungen fernhalten
  • Der Boden darf einen maximalen el. Widerstand von 100MΩ nicht übersteigen (elektrostatische Aufladung = Funken möglich)
  • Akku nicht während der Ladung bzw. nach Beendigung der Ladung nicht gleich abstecken (Funkenbildung/Lichtbogen möglich = Explosionsgefahr) – besser ist einige Zeit zu warten damit sich das Knallgas verflüchtigen kann
  • Tiefentladung der Akkus vermeiden – bei der Aufladung von tiefentladenen Akkus (<20% der Nennkapazität) entstehen hohe Ladeströme die eine stärkere Knallgas-Ausgasung verursachen

Verätzungsgefahr:

  • Reparatur- und Wartungsarbeiten nur von geschultem Fachpersonal durchführen lassen
  • entsprechende persönliche Schutzausrüstungen (Haut-, Gesicht-, Augenschutz, etc.) tragen
  • Der Boden muss säurebeständig sein

Stromschlaggefahr:

  • Ladegeräte und Anlagen regelmäßig wiederkehrend gem. Elektroschutzverordnung (ESV) und Arbeitsstättenverordnung (AStV) prüfen und warten (Termine in der MyBuilding24 App einfach und bequem verwalten)
  • Spannungsniveau vor Berührung messen
  • Schutz gegen direktes Berühren (z.B. Abdeckungen, Isolierung, Abstand) herstellen
  • Über 120V sind zusätzlich Maßnahmen gegen indirektes Berühren erforderlich (z.B. Potenzialausgleich, automatisch Abschaltung)
  • Ableitfähige und antistatische Sicherheitsschuhe verwenden

Welche Notfallmaßnahmen gelten bei einem Augen- oder Hautkontakt mit dem Elektrolyt?

  • In der Nähe eine Augenspülflache oder Fließwasser bereithalten
  • Bei Augenkontakt: lange und reichlich mit Wasser spülen und umgehend einen Arzt hinzuziehen
  • Bei Hautkontakt: lange und reichlich mit Wasser spülen – bei sichtbarer Hautreizung ärztlichen Rat einholen

Welche Verbots-, Warn-, Gebots- und Rettungszeichen kennzeichnen eine Ladeanlage (Symbole können gem. Kennzeichnungsverordnung oder ÖNORM EN ISO 7010 verwendet werden)?

Obenstehende Symbole müssen verwendet werden – weitere können je nach Gefahrenevaluierung ergänzt werden.


Um in Zukunft keine Termine mehr zu versäumen, laden Sie am besten die MyBuilding24-App herunter.Dort können Sie all Ihre prüf- und wartungspflichtigen Geräte und Anlagen erfassen und zugehörige Termine verwalten.Mit einer jederzeit verfügbaren lückenlosen Auflistung der Wartungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.


Glossar – Rechtsvorschriften:

Arbeitnehmerinnenschutzgesetz – ASchG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910

Arbeitsstättenverordnung – AStV:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009098

Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003475

Kennzeichnungsverordnung – KennV:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009067

Elektroschutzverordnung – ESV 2012:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007682

Informationen der AUVA:
https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.733797&version=1583926961

Normen:

  • ÖVE/ÖNORM EN 62465-3:2015 – Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen
  • ÖVE EN IEC 62485-2:2019 – Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterianlagen
  • ÖVE E 8351:2016 – Erste Hilfe bei Unfällen durch Elektrizität
  • ÖNORM EN ISO 7010:2015 – Graphische Symbole, Sicherheitsfarben und -zeichen

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