Anlagen im Gebäude | Österreich

Inspektion von Flucht- und Rettungswegen

In Österreich ereignen sich jährlich über 25.000 Brände und es sterben bis zu 70 Menschen durch Rauch (ca. 80%) und Feuer (ca. 20%)! Der Sachschaden liegt bei ca. 260 Mio. € pro Jahr. Flucht- und Rettungswege entscheiden im Notfall ganz wesentlich über Leben und Tod.

Leider ist das vielen Menschen nicht bewusst. Daher ist es wichtig die Gebäudenutzer immer wieder auf diesen Umstand hinzuweisen und anzuhalten diese Wege intakt und jederzeit freizuhalten – denn eine Evakuierung kann jederzeit notwendig sein und keiner weiß, wann.

In der täglichen Praxis werden Flucht- und Rettungswege leider häufig verstellt und als (Zwischen-) Lager benutzt bzw. Brandschutztüren werden aufgekeilt. Das ist für den Nutzer natürlich bequem, doch im Notfall kann das Menschenleben kosten.
Um hier für das richtige Bewusstsein bei den Menschen und vor Ort für sichere Verhältnisse zu sorgen, ist eine regelmäßige Inspektion aller Flucht- und Rettungswege unbedingt notwendig.

Praxistipps
Fluchtwege sollen regelmäßig von einer sachkundigen Person (z.B. Brandschutzbeauftragter/-wart, Haustechniker) inspiziert werden alle 1 – 4 Wochen stattfinden – dabei ist besonders auf folgende Themen zu achten

  • Wege und Treppen sind in der Mindestbreite ungehindert benutzbar
  • Keine Brandlasten (z.B. Mistkübel) am Fluchtweg
  • Keine Gegenstände die leicht umfallen können
  • Fluchtwegs-Kennzeichnung ist überall gut erkennbar und ausreichend hell
  • Keine Störung an der Sicherheitsbeleuchtung, alle Leuchten OK
  • Feuerlöscher sind gut erkennbar und erreichbar
  • Rauch- und Brandschutztüren/-tore sind geschlossen (aber nicht versperrt), schließen selbständig und vollständig bzw. mit Haltemagnet offengehalten
  • Notausgänge sind gekennzeichnet, von innen leicht zu öffnen und nicht verstellt
  • Der Weg zum Sammelplatz ist ungehindert (Notöffnungseinrichtung testen) für jeden zu erreichen (z.B. Schneeräumung im Winter)
  • jede Inspektion sollte schriftlich dokumentiert werden
  • Inspektion wenn möglich abwechselnd durch 2 verschiedene „Inspektoren“ durchführen – vier Augen sehen mehr!

Zur erleichterten Dokumentation der Inspektionen hat die AUVA eine sehr praktische Checkliste erstellt – hier der Link zum Download:
https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.734239&version=1585309767

In Österreich gelten bei Arbeitsstätten folgende gesetzliche Vorgaben:

  • Flucht- und Rettungswege – dienen einerseits zum raschen Verlassen von Gebäuden, benötigen eine Mindestbreite von 1m und müssen in der Regel nach 40m direkt ins Freie oder einen gesicherten Fluchtbereich führen. Sie müssen besonders gekennzeichnet (gem. Kennzeichnungsverordnung, ÖNORM EN 1838) werden – die Behörde kann eine Sicherheitsbeleuchtung vorschreiben. Zum anderen dienen Sie den Hilfskräften (Feuerwehr, Rettung) als Zugang zu den Unfallstellen.
  • Sicherheitsbeleuchtung – ist eine technische Sicherheitseinrichtung und soll ein sicheres Verlassen von Gebäuden bei Stromausfall ermöglichen. Sie ist erforderlich, wenn Räume oder Fluchtwege bei Wegfall der künstlichen Beleuchtung nicht ausreichend natürlich belichtet werden (z.B. keine Fenster oder in der Nacht). Sie muss eine netzunabhängige Stromversorgung (z.B. Einzel-/Gruppen- oder Zentralakkus) besitzen, sich bei Stromausfall selbsttätig einschalten, regelmäßig inspiziert (monatlich) und jährlich von einem Fachmann geprüft/gewartet werden – alle 2 Jahre ist zusätzlich die Beleuchtungsstärke zu prüfen. Mehr finden Sie hier über Sicherheitsbeleuchtungen.
  • Notausgänge – benötigen eine Mindestbreite von 80cm und Türen müssen bei mehr als 15 Personen in Fluchtrichtung zu öffnen sein.
  • Sammelplatz – ist der definierte und gekennzeichnete Treffpunkt im Evakuierungsfall, das Verlassen des Sammelplatzes auf eine öffentliche Straße muss möglich sein – Ordnung am Sammelplatz wird durch Sammelplatzbeauftragten überwacht
  • Gesicherte Fluchtbereiche (räumlich durch Türen abgetrennte Bereiche am Fluchtweg z.B. Gänge, Stiegenhäuser) – müssen nach max. 40m (tw. mit Auflagen auch mehr erlaubt) und dürfen nur eine geringe Brandlast/Rauchentwicklung bzw. müssen eine hohe Brandbeständigkeit der Materialien und Bauteile aufweisen.
  • Stiegenhäuser – sind ab mehr als 2 Geschoßen erforderlich und meist mit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage ausgestattet
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)- dienen entweder zum natürlichen Rauchabzug (Brandrauchentlüftung – BRE) durch aufklappbare Lichtkuppeln (Öffnung durch Strom, Druckluft oder CO²) oder zum mechanischen Rauchabzug mittels Ventilator (Brandrauchabsaugung – BRA) – sind jährlich zu prüfen. Mehr finden Sie hier über Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Türen und Tore auf Fluchtwegen sind häufig Brandschutztüren/-tore (erkennbar durch roten Streifen und Plakette im Türfalz) – sie bieten eine erhöhte Rauchdichtigkeit und Brandbeständigkeit und schließen sich selbstständig – sie müssen je nach Beanspruchung mind. Monatlich inspiziert und zusätzlich jährlich von einem Fachmann geprüft, nachjustiert und gewartet werden. Mehr finden Sie hier über Brandschutztüren
  • Automatische Türen dürfen auf Fluchtwegen nur dann eingesetzt werden, wenn sie händisch leicht in Fluchtrichtung zu öffnen sind oder im Notfall/Störung selbsttätig öffnen und offen bleiben – sind jährlich zu prüfen. Mehr finden Sie hier über Elektrische Türen & Toranlagen
  • Evakuierung – ist die ungeplante Räumung eines Gebäudes (z.B. bei Brand, Sabotage, tech. Gebrechen, Einsturzgefahr, etc.) mit dem Ziel, unverletzt und so rasch als möglich alle Personen aus dem Gebäude zu befreien. Dies ist mind. 1x pro Jahr während der Arbeitszeit zu üben und wird durch den Evakuierungs- bzw. Brandschutzbeauftragten organisiert und durchgeführt
  • Evakuierungs- und Brandschutzbeauftragte – diese werden vom Arbeitgeber bestellt, denn er hat die Pflicht (§ 25 ASchG). Weiters hat er dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern im Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen geschult sind.

Um in Zukunft keine Termine mehr zu versäumen, laden Sie am besten die MyBuilding24-App herunter. Dort können Sie all Ihre wartungspflichtigen Geräte erfassen und zugehörige Termine verwalten.Mit einer jederzeit verfügbaren lückenlosen Auflistung der Wartungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Glossar – Rechtsvorschriften:

Arbeitnehmerinnenschutzgesetz – ASchG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910

Arbeitsstättenverordnung – AStV:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009098

Kennzeichnungsverordnung – KennV:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009067

Arbeitsinspektorat – Anforderungen an Fluchtwege – Notausgänge:
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Arbeitsstaetten-_Arbeitsplaetze/Arbeitsstaetten-_Arbeitsplaetze_1/Fluchtwege_-_Notausgaenge.html

Checkliste – Sicherung der Flucht – AUVA:
https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.734239&version=1585309767

Brandverhütungsstellen:

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