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Aufzugswartung

Aufzüge können getrost als die “Lebensader” eines Gebäudes bezeichnet werden, vor allem in mehrstöckigen Gebäuden. Obendrein zählen sie weltweit zu den sichersten Transportmitteln. Der sichere und zuverlässige Betrieb ist jedoch stark von regelmäßiger Wartung und Überprüfung abhängig. Demnach gibt es Gesetzgebungen und Normen, die bei der Aufzugswartung zu beachten sind!

Was ist bei dem Betrieb von Aufzügen / der Aufszugswartung zu beachten?

Laut Hebeanlagenbetriebsverordnung:

„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die überwachungsbedürftigen Hebeanlagen gemäß dieser Verordnung und der Betriebs- und Wartungsanleitung betrieben und instandgehalten werden“.

Das Aufzugsgesetz besagt:

„Der Aufzugseigentümer hat für die regelmäßige Kontrolle der Betriebssicherheit und die Wartung des Aufzugs sowie für die ehestmögliche Befreiung von Personen vorzusorgen, die im Fall einer Betriebssteuerung im Lastträger eingeschlossen sind.” Mit der Betreuung sind entweder geeignete Personen (Aufzugswärter/Innen) oder geeignete Unternehmen zu beauftragen.

Aufzugswartung nach Betriebssicherheitsverordnung:

„Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des bestehenden Arbeitsschutzes“.

Kurz gesagt: In Betrieben dürfen keine Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt / verwendet werden, welche sicherheitsbeeinträchtigende Mängel aufweisen.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung zählen Aufzüge weitestgehend als Arbeitsmittel.

Welche Normen gelten für die Aufzugswartung?

DIN EN 13015 Instandhaltung von Aufzügen und Treppen: In der europäischen Norm für Aufzugsanlagen müssen in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Montagebetriebes funtionsfähig gehalten werden. Um dies zu erreichen, ist insbesondere die Sicherheit der Aufzugsanlagen zu gewährleisten. Um die Sicherheit gewährleisten zu können Aufzugsanlagen, muss eine regelmäßige Instandhaltung durchgeführt werden.

Alle zwei Jahre sind entsprechende Hauptüberprüfungen durchzuführen. Zwischen jeweils zwei Hauptprüfungen können die Zwischenprüfungen durchgeführt werden (erstmalig nach drei Jahren). Die Haupt- und Zwischenprüfungen sind in der TRBS 1201 Teil 4 geregelt.

Welche Wartungen sind für Aufzugsanlagen notwendig?

Normalwartung/Grundwartung

Der Aufzug wird einer Sichtprüfung unterzogen. Drehende/bewegliche Teile warden eingestellt und geschmiert. Reparaturen oder sonstige Leistungen werden erst nach gesonderter Beauftragung durchgeführt.

Vollwartung

Sie werden meistens bei der Inbetriebnahme bzw. im Zuge der Auftragsfreigabe abgeschlossen. Somit empfehlenwir bei Abschluss eines Vollwartungsvertrages genau abzuklären, welche Leistungen inkludiert sind. Zumindest sollte Folgendes vorgesehen sein:

  • Ersetzen von Verschleißteilen
  • Reparaturen inkl. aller notwendigen Ersatzteile
  • An- und Abfahrt
  • Störungsbehebung inkl. Anfahrts- und Materialkosten

Wie kann ein Aufzug sicher betrieben werden?

Regelmäßige Wartung ist die Quintessenz des sicheren Betriebes von Hebeanlagen. Um künftig keine Aufzugswartung mehr zu übersehen, hilft die App von MyBuilding24. Des Weiteren können in der App sämtliche Dokumentationen durchgeführt werden, um bei einem späteren erforderlichen Nachweis sämtliche durchgeführten Wartungen und Dokumente vorlegen zu können.


Glossar – Gesetze:

  • Hebeanlagen- Betriebsverordnung
  • Aufzugs- Sicherheitsverordnung
  • ÖNORM EN 81-1 (elektrisch betriebene Aufzüge)
  • ÖNORM EN 81-2 (hydraulisch betriebene Aufzüge)
  • ÖNORM EN 81-20 (Personen- und Lastenaufzüge)
  • ÖNORM EN 81-50 (Sicherheitsregeln)
  • ÖNORM B 2454 Sicherheitsprüfung an bestehenden Aufzügen und Sicherheitsregeln für Änderung bestehender Aufzüge
  • ÖNORM EN 13015 Instandhaltung von Aufzügen
  • Aufzugsrichtlinie
  • TRBS (technische Regeln für Betriebssicherheit)
  • Oberösterreichische Aufzugsverordnung
  • Oberösterreichisches Aufzugsgesetz
  • Tiroler Aufzugs- Hebeanlagenverordnung
  • Tiroler Aufzugs- Hebeanlagengesetz
  • Kärntner Aufzugsgesetz
  • Wiener Aufzugsgesetz
  • Niederösterreichische Aufzugstechnikverordnung
  • Niederösterreichische Aufzugsverordnung
  • Steiermärkisches Hebeanlagengesetz
  • Salzburger Hebeanlagenverordnung

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