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Wartungstipps für Privathaushalte – Österreich

für eine sicheres Gefühl zuhause

Ein eigenes Haus/Wohnung zu besitzen ist für viele ein wichtiger Bestandteil des Lebens. Besonders die Findung des passenden Hauses/Wohnung ist mit viel Zeit und Mühen verbunden. Daher ist es umso wichtiger, dass die eigene Immobilie lange und zuverlässig funktioniert, den Wert hält und geringe Kosten verursacht. Bei normalem Gebrauch erreichen Wohnhäuser für gewöhnlich eine Lebensdauer von 80 – 100 Jahre.

Um diese Lebensdauer zu erreichen ist es wichtig, regelmäßig das gesamte Gebäude vom Dach bis zum Keller zu inspizieren und zu warten. Denn nur so können sie meist teure Schäden oder lästige Störungen vermeiden bzw. mit geringem Aufwand den korrekten Zustand wiederherstellen.

Die Feststellung von Schäden oder Schwachstellen sollten nicht dem Zufall überlassen werden. Ein regelmäßiger und geplanter Kontrollgang durch das eigene Haus kostet zwar ein wenig Zeit bringt aber viele Vorteile mit sich.

Viele Kontrollpunkte können durchaus von Laien erfolgen, jedoch bei bautechnischen und/oder sicherheitstechnischen Themen sollen/müssen von einem Fachmann erfolgen bzw. sollen diese bei Auffälligkeiten zur fachlichen Abklärung hinzugezogen werden.

Welche gesetzlichen Prüfpflichten habe ich als Immobiliennutzer?

Der Gesetzgeber aber auch Versicherungen verpflichten Immobiliennutzer einige Anlagen wie z.B.

  • Öl- und Gaskessel – gem. Luftreinhaltegesetz des jeweiligen Bundeslandes
  • Klimaanlage & Wärmepumpe – gem. Kälteanlagenverordnung (KAV) wenn > 1,5kg Kältemittel im System
  • Dichtheitsprüfung der Gasleitung – gem. Gas-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes

regelmäßig zu warten und zu prüfen.

Wer soll die Kontrollen durchführen?

Die meisten Kontrollen können Laien ohne viel Vorwissen durchführen, da Mängel/Schäden meist mit bloßem Auge leicht erkennbar sind. Zur Bewertung wie kritisch ein Mangel ist sollte jedoch im Zweifel immer ein Fachmann hinzugezogen werden um Fehleinschätzungen zu verhindern.

Nur die gesetzlichen Prüfungen müssen bzw. gefährlichen Kontrollen (z.B. auf dem Dach) sollten von einem Fachmann durchgeführt.

Gerade bei möglichen versicherungsrelevanten Themen sollten die Sachverhalte immer mit Bildern bzw. schriftlich nachweisbar im Zweifel von einem Fachbetrieb dokumentiert werden um eine aussagekräftige Beweisführung im Schadenfall sicherzustellen.

Wie häufig soll die Kontrolle erfolgen?

Der Intervall hängt im Wesentlichen von der physikalischen Verschleißempfindlichkeit der Anlage und dem Schadensrisiko ab.

Sehr kurze Intervalle (6 Monate bis 1 Jahr) sind bei hohem Sterbe-/Verletzungsrisiko (z.B. Kontrolle des FI Schalters zur Minderung der Stromschlaggefahr), bei energetischen Ineffizienzen (z.B. Gaskesselwartung um Mehrverbrauch zu vermeiden) oder bei hohen Folgekosten (z.B. Feuchteschäden) sinnvoll.

Mittlere Intervalle (3 – 5 Jahre) sind bei mittlerem Risiko z.B. um Verschmutzungen, langsame Verschleißvorgänge (z.B. Korrosion) oder sehr einfach und robuste Anlagen (z.B. Blitzschutzanlage) ideal.

Lange Intervalle (ab 10 Jahre) sind bei geringem Risiko und sehr langsamen Verschleißvorgängen (z.B. Durchrostung von Leitungen, Frostschäden an Steinen oder Beton, etc.) passend.

Um in Zukunft keine Termine mehr zu versäumen, laden Sie am besten die MyBuilding24-App herunter.Dort können Sie all Ihre prüf- und wartungspflichtigen Geräte und Anlagen erfassen und zugehörige Termine verwalten.Mit einer jederzeit verfügbaren lückenlosen Auflistung der Wartungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.

In der beiliegenden Checkliste finden sie die gängigsten Bauteile und Anlagen die einer laufenden Kontrolle unterzogen werden sollen. Bei überdurchschnittlicher Belastung und außergewöhnlichen Umweltbedingungen sind die Intervalle entsprechend der eigenen und/oder fachlichen Einschätzung entsprechend zu verkürzen. Lieber einmal zu oft als zu selten kontrolliert!!

GlossarRechtsvorschriften:

Kälteanlagenverordnung – KAV:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008237

Luftreinhaltegesetze AT:

Salzburg:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000626

Oberösterreich:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=20000208

Niederösterreich:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079

Wien:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000069&FassungVom=2016-06-04

Burgenland:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=20001228

Steiermark:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000986

Kärnten:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=20000257

Tirol:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000545

Vorarlberg:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000525

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