Anlagen im Gebäude | Österreich

Prüfung der elektrischen Anlage

Wozu muss die E-Installation geprüft werden?
Kaum eine technische Anlage ist so unscheinbar und doch so wesentlich für die Funktion und Sicherheit eines Gebäudes wie die Elektroinstallation. In rechtlichem Zusammenhang auch „elektrische Anlage“ genannt ist sie unerlässlich für das Funktionieren von Maschinen, Geräten und Anlagen in Immobilien und somit die Grundlage für unseren Wohlstand, Sicherheit und Komfort.

Leider sind gerade Mängel und Störungen an elektrischen Anlagen die Ursache für jährlich ca. 4000 Arbeitsunfälle (in Deutschland) und ca. 30% aller Brände – umso mehr gilt es daher ein waches Auge zu haben um die Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Brand, Betriebsausfall, Versicherungsregress, etc.) kontinuierlich zu minimieren und den Nutzen nachhaltig zu maximieren.

Praxistipps
Um dieses Ziel zu erreichen reicht es nicht alle paar Jahre eine Prüfung durchzuführen sondern jederzeit darauf zu achten und durch regelmäßige Inspektionen zu kontrollieren, dass

  • elektrische Betriebsräume versperrt sind (kontrollierter Zutritt nur für Fachkräfte)
  • keine brennbaren Materialien darin gelagert werden
  • Verteiler leicht zugänglich, die Türen voll öffenbar und sauber sind
  • die Schaltpläne vor Ort aufliegen und aktuell sind
  • alle Abdeckungen korrekt angebracht sind (Berührungsschutz)
  • kein Surren, Brummen, zu hören ist
  • keine starke Erwärmung der Bauteile spürbar ist (Thermographie)
  • im Nahbereich von el. Anlagen nur CO² Feuerlöscher verwendet werden
  • Verteiler nach Möglichkeit nicht unter Wasserleitungen platziert wird
  • die passenden Sicherungen als Ersatz vorrätig sind
  • bilden sie bei Bedarf Mitarbeiter zu „elektrotechnisch unterwiesene Personen“ aus

Was gehört zur Anlage und muss geprüft werden?
Im Wesentlichen gehören dazu

  • Verteilerschränke
  • FI Schutzschalter
  • Sicherungen
  • Leitungen
  • Steckdosen, Leuchten

Besonders bei belasteten Verteilern ist zusätzlich eine thermografische Inspektion sinnvoll, um rechtzeitig überbelastete Komponenten zu entdecken und so das Risiko zu senken und die Lebensdauer signifikant zu verlängern.

Welche gesetzlichen Pflichten gelten?
Der Gebäudebetreiber ist verpflichtet für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen (z.B. Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG), Elektrotechnikgesetz (ETG), Elektroschutzverordnung (ESV), etc.) und elektrische Anlagen und Betriebsmittel überprüfen (und Mängel beseitigen) zu lassen (bei Prüfung lt. der ÖVE/ÖNORM E 8101-6 gilt diese Pflicht als erfüllt). 

Wann muss die E-Installation geprüft werden?
Elektrische Anlagen müssen

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach wesentlichen Änderungen
  • vor Wiederinbetriebnahme
  • wiederkehrend

geprüft werden.

Die wiederkehrende Prüfung ist grundsätzlich alle 5 Jahre erforderlich kann aber von der Behörde abweichend vorgeschrieben werden z.B.

  • auf 10 Jahre (bei geringer Beanspruchung z.B. in Büros)
  • auf 3 Jahre (bei außergewöhnlicher Beanspruchung z.B. in Werkstätten, Küchen, Nassbereichen, etc.)
  • auf 1 Jahr (z.B. auf Baustellen)

Wie erfolgt die Prüfung?
Die Prüfung erfolgt in 3 Schritten

  • Besichtigung – Sichtprüfung auf Schäden bzw. falsche Verwendung, Berührungsschutz, Leitungsquerschnitte, Kennzeichnung, Beschriftung, Zugänglichkeit, Dokumentation
  • Erprobung – Funktion der Schutz- und Überwachungseinrichtung, Drehrichtung bei Motoren und Steckdosen
  • Messung – Analyse des Anlagenzustandes durch Messwerte (z.B. Widerstände, Potenzialausgleich, Auslösestrom, –zeit und Art bei FI-Schaltern, Kurzsschlussströme, etc.)

Wer darf die Prüfung durchführen?
Die E-Installation muss von einem erfahrenen Elektrofachmann mit geeignetem Messinstrument geprüft werden. Vor der Beauftragung sollten einige Referenzen vom Dienstleister angefordert werden.

Besonders aus (haftungs-)rechtlichen Gründen ist zu empfehlen Wartungs-, Reparatur- und Prüfaufgaben von externen Elektrofachkräften durchführen zu lassen.

Wie ist die Prüfung zu dokumentieren?
Über die Prüfung ist ein Prüfbefund (z.B. gem. ÖVE/ÖNORM E 8101-6) zu erstellen – dieser muss zumindest das Prüfdatum, den Namen/Anschrift/Unterschrift des Prüfers bzw. der prüfenden Stelle, Umfang und Ergebnisse der Prüfung (welche Anlage, Anlagenteile, Betriebsmittel wurden geprüft? Mängel & Kritikalität?) und die Maßnahmen des Fehler- und Zusatzschutzes enthalten.

Im Schadensfall ist es essenziell nachweisen zu können das Sie ihre Pflichten erfüllt haben (Organisation, Kontrolle, Dokumentation, Qualifikation, Maßnahmen) und alles unternommen haben um Schäden zu vermeiden – denn der Staatsanwalt fragt im Schadensfall immer „Was hätten Sie als Gebäudebetreiber machen können um den Schaden zu verhindern bzw. zu mindern?

Um in Zukunft keine Termine mehr zu versäumen, laden Sie am besten die MyBuilding24-App herunter. Dort können Sie all Ihre wartungspflichtigen Geräte erfassen und zugehörige Termine verwalten. Mit einer jederzeit verfügbaren lückenlosen Auflistung der Wartungen sind Sie immer auf der sicheren Seite.

GlossarRechtsvorschriften:

Arbeitnehmerinnenschutzgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910

Elektroschutzverordnung – ESV – 2012:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007682

Elektrotechnikgesetz – ETG – 2020:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011222

Österreichische Verband für Elektrotechnik – OVE:
https://www.ove.at/

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